Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 21.09.2010 - 11 K 385/09 E |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,41137) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bemessung des Umfangs der Werbungskosten bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 21.09.2010 - 11 K 385/09 E
- BFH, 27.01.2011 - IX B 149/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- FG Niedersachsen, 26.10.1989 - VI 164/88
Einkommensteuer; Nachweis von Werbungskosten
Auszug aus FG Düsseldorf, 21.09.2010 - 11 K 385/09
Da - bezogen auf den einzelnen Kaufvorgang - derartige Einkäufe von Jedermann üblicherweise auch für die eigen genutzte Wohnung getätigt werden (können) und die diesbezüglichen Aufwendungen somit steuerlich nicht abziehbar sind, hätte der Kläger bei der Häufigkeit der vorgetragenen Erwerbsgeschäfte mit Barzahlung Beweisvorsorge im Interesse einer klaren Zuordnung zu ihm als Rechnungsempfänger treffen müssen (kritisch zum Nachweis von Werbungskosten durch bloße Kassenzettel schon Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 26. Oktober 1989, VI 164/88, Juris; Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 28. Mai 1991, 1 K 281/90, Juris). - FG Saarland, 28.05.1991 - 1 K 281/90
Lohnsteuer; Aufwendungen für Teilnahme an einer ,,Chorsingwoche''
Auszug aus FG Düsseldorf, 21.09.2010 - 11 K 385/09
Da - bezogen auf den einzelnen Kaufvorgang - derartige Einkäufe von Jedermann üblicherweise auch für die eigen genutzte Wohnung getätigt werden (können) und die diesbezüglichen Aufwendungen somit steuerlich nicht abziehbar sind, hätte der Kläger bei der Häufigkeit der vorgetragenen Erwerbsgeschäfte mit Barzahlung Beweisvorsorge im Interesse einer klaren Zuordnung zu ihm als Rechnungsempfänger treffen müssen (kritisch zum Nachweis von Werbungskosten durch bloße Kassenzettel schon Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 26. Oktober 1989, VI 164/88, Juris; Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 28. Mai 1991, 1 K 281/90, Juris).